E-Auto Förderprogramm ab 2026
Quicklinks
Mehr als nur eine Prämie: Mobil in die Zukunft
Die Elektromobilität ist die zentrale Technologie für eine klimaneutrale Zukunft. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt Privatpersonen gezielt dabei, den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu meistern. Das Besondere: Die Förderung ist sozial gestaffelt, damit die Unterstützung genau dort ankommt, wo sie den größten Unterschied macht.
Wer wird gefördert?
Förderung ausschließlich für Privatpersonen.
Das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen.
Für bis zu zwei Kinder (unter 18 J.) erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 € auf maximal 90.000 €.
Nachweis erfolgt über den Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als drei Jahre).
Wie hoch ist die Förderung?
Die staatliche Förderung von bis zu 6.000 € setzt sich individuell aus einem Basisbetrag und Bonuszahlungen zusammen.
Grundsätzlich erhalten Sie 3.000 € für ein reines E-Auto oder 1.500 € für einen Plug-in-Hybrid.
Dieser Betrag erhöht sich durch einen Einkommensbonus um bis zu 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro bzw. 45.000 € liegt.
Zusätzlich profitieren Familien von 500 € extra pro Kind für maximal zwei Kinder.
Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem Einkommen bis 80.000 €, wobei sich diese Grenze für Familien mit Kindern auf bis zu 90.000 € erweitert (5.000 € pro Kind).
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich neue PKW (Klasse M1, typische PKW für den Personenverkehr), die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wichtig: Sie müssen Ihr Fahrzeug nach dem Kauf oder Leasing mindestens 36 Monate lang behalten. Diese Haltedauer stellt sicher, dass die Autos wirklich im Alltag genutzt und nicht direkt weiterverkauft werden.
ABHÄNGIG VON DER GEWÄHLTEN ANTRIEBSART UNTERSCHEIDET SICH DIE HÖHE IHRER FÖRDERUNG UND DIE TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN AN DAS FAHRZEUG
Vollelektrisch (BEV)
Bei rein elektrischen Modellen ist der Weg zur Förderung besonders einfach: Alle Neufahrzeuge sind direkt förderfähig, ohne dass Sie weitere technische Voraussetzungen beachten müssen.
Plug-in-Hybrid (PHEV)
Damit ein Hybrid-Modell staatlich unterstützt wird, muss es nachweislich besonders effizient sein. Die Förderung wird gewährt, wenn Ihr Fahrzeug mindestens eines dieser beiden Kriterien erfüllt:
- Maximal 60 g CO2 pro km (laut offiziellen Typgenehmigungswerten).
- Mindestens 80 km rein elektrische Reichweite.
LEASINGBEISPIELE DER BMW BANK GMBH
Staatliche Förderungen, regionale Zuschüsse und exklusive Fett & Wirtz Konditionen: Wir bringen Sie effizient auf die Straße. Profitieren Sie von attraktiven Umweltprämien und sichern Sie sich moderne Mobilität zu unschlagbaren Raten. Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen BMW Leasingbeispiele und finden Sie Ihr passendes E-Modell.
Leasing mit Förderung:
Der BMW iX1
Leasing mit Förderung:
Der BMW i4
Leasing mit Förderung: Der BMW X1 Plug-in-Hybrid
Leasing mit Förderung: Der BMW 2er Active Tourer Plug-in-Hybrid
Wie funktioniert der Antrag?
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags bereitlegen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochladen.
- Die zwei aktuellsten Steuerbescheide einreichen.
- Tipp: Nutzen Sie die Online-Funktion des Personalausweises für eine schnellere Bearbeitung.
Häufig gestellte Fragen zur E-Auto Förderung
-
Ja. Für die Förderung ist nicht das Bestelldatum bei uns entscheidend, sondern das Datum der Neuzulassung. Solange Ihr neues Fahrzeug nach dem 01.01.2026 zugelassen wird, sind Sie förderberechtigt.
Da das Online-Portal für die Anträge voraussichtlich erst im Mai 2026 öffnet, können Sie den Antrag für bereits zugelassene Fahrzeuge dann einfach rückwirkend stellen.
-
Ja, das ist problemlos möglich.
Leasingverträge werden zu denselben Bedingungen und in derselben Höhe gefördert wie der Kauf eines Fahrzeugs. Sie können die staatliche Prämie beispielsweise nutzen, um sie als Leasingsonderzahlung einzubringen und so Ihre monatliche Rate direkt zu senken.
Bitte beachten Sie lediglich eine wichtige Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate lang auf Sie zugelassen bleiben, um eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen.
-
Ja, die gibt es. Um die Förderung zu erhalten (und behalten zu dürfen), muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate ab der Erstzulassung auf Sie zugelassen bleiben.
Diese Regelung gilt gleichermaßen für den Kauf und das Leasing und soll sicherstellen, dass geförderte Fahrzeuge nachhaltig genutzt und nicht kurzfristig weiterverkauft werden.
-
Maßgeblich für die Förderfähigkeit ist allein das Datum der Zulassung. Das Fahrzeug muss nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Der Zeitpunkt, an dem Sie den Kauf- oder Leasingvertrag unterschrieben haben, spielt für den Stichtag keine Rolle.
-
Da für die Gewährung der Prämie nicht das Bestelldatum, sondern das Zulassungsdatum zählt, ist eine längere Lieferzeit grundsätzlich kein Hindernis, solange die Zulassung nach dem Startdatum (01.01.2026) erfolgt.
Hinweis für Plug-in-Hybride: Hier sollten Sie jedoch beachten, dass die aktuellen technischen Mindestanforderungen (z. B. 60g CO2/km oder 80 km Reichweite) nach aktuellem Stand vorerst bis zum 30.06.2027 gelten und danach eine Anpassung geprüft wird -
Nein. Eine Vorgabe, dass das Fahrzeug "Made in EU" sein muss, existiert aktuell nicht. Sie können die Prämie also unabhängig vom Produktionsstandort des Herstellers beantragen, sofern das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt.
-
Die Fördermittel werden durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung bereitgestellt, der sich unter anderem aus Einnahmen der CO2-Bepreisung speist. Insgesamt steht ein Budget von 3 Milliarden Euro zur Verfügung, das für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 2029 ausgelegt ist. Je nach Verteilung der Anträge auf reine Elektroautos und Plug-in-Hybride reicht dieses Volumen voraussichtlich aus, um insgesamt rund 800.000 Fahrzeuge zu fördern.
Hinweis zur E-Auto Förderung 2026
Nach aktuellem Stand ist die Gewährung der E-Auto-Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Förderung muss, sofern gewünscht, vom Kunden selber beantragt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf die Beantragung und/oder Auszahlung der Förderung haben und keinerlei Gewähr übernehmen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass wir keinerlei Beratung zu den Voraussetzungen durchführen können. Alle zu diesem Punkt eventuell getätigten Aussagen sind ohne Gewähr.